Am Donnerstag, den 6. Juni 2019 beschloss das Kabinett der
Bundesregierung, dass das 3. WaffRÄndG auf den Weg gebracht wird. Nach
der Verbändebeteiligung im Februar 2019 und vielfältigen Aktivitäten des
VDB sowie anderer Branchenverbände in den vergangenen Monaten, beginnt
nun das parlamentarische Verfahren.
Der VDB hat auch seit Februar weiter mit vielen Politikern und
Ministeriumsmitarbeitern gesprochen und seine geballte Expertise
eingebracht. Das Fach-Know-How aus der Praxis ist Grundlage der modernen
Interessenvertretung. Politiker sind Generalisten und auf Experten
angewiesen, damit sie sich ein umfassendes Bild eines Sachverhaltes
machen können. Unsere Aufgabe ist es, widersprüchliche Formulierungen
sowie unwirksame Änderungen aufzudecken und den Volksvertretern zu
erläutern. Auch wenn mit dieser WaffR-Novelle vor allem EU-Vorgaben
umgesetzt werden müssen, gilt es Spielräume auszunutzen. Denn viele
Vorgaben aus Brüssel erhöhen in keiner Weise die Sicherheit unseres
Landes, geschweige denn dass sie Terroranschläge aktiv verhindern.
Sobald uns der aktuelle Stand des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes
vorliegt, werden wir hier unsere Analyse kommunizieren.
Haben Sie Anregungen für unsere Arbeit im Rahmen der WaffR-Novelle?
Senden Sie uns eine kurze
Mail - wir sind für jeden Impuls, aber auch für Kritik dankbar!
Link zum
Ergebnis der Kabinettssitzung vom 6. Juni 2019